Laser frei! Sicher…?

In fachkundigen Händen sind Laser ein schöner Effekt. Ihr Gefahrenpotential wird oft unterschätzt.

Ob Beam- oder Projektionsshows, ob Indoor oder Outdoor – Showlaser bestechen durch ihre ganz eigene visuelle Kraft und kommen einfach nicht aus der Mode.

Insbesondere im Club- und Discothekenbereich gehören Laser zur Grundausstattung. Kaum ein DJ oder Entertainer möchte auf die gebündelten Lichtstrahlen verzichten. Am anderen Ende des Spektrums setzen gigantische Outdoor-Corporate-Events –  vor allem im Nahen Osten sowie im asiatischen Raum – auf Laser im bis zu dreistelligen Wattbereich, um Wolkenkratzer und andere Gebäude als Showelement in Szene zu setzen.

Laserschutz ab 1 mW

10 Watt, 100 Watt? Da sind wir doch ganz andere Leistungsstärken gewohnt, oder?! Wer sich diese Frage ebenfalls gestellt hat, sollte sich folgendes bewusst machen: Bereits im niedrigen Milliwatt-Bereich hat das stark gebündelte Licht eine sehr hohe Intensität und kann zu irreparablen Augenschäden führen, Verbrennungen auf der Haut hervorrufen und ab einer bestimmten Leistungsklasse auch Materialien in Brand stecken. Mehr als alle anderen Equipmentgattungen in der Veranstaltungstechnik erforden Laser also einen fachgerechten Umgang. Entsprechend streng dürften demnach auch die Gesetze und Verordnungen sein …

Wer einen Showlaser der Schutzklassen 3R, 3B und 4 betreiben will, benötigt laut der Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 einen Laserschutzbeauftragten (LSB)-Schein. Zudem muss der Betrieb von 3B- und 4-Lasern behördlich angezeigt werden. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Bereits Laser mit 1 mW (!) dürfen nicht von Laien betrieben werden. Zur Einordnung: einfarbige Laser mit über 500 mW sind bereits zum Straßenpreis um 200 Euro erhältlich.

Ob Partykeller oder Hochleistung – Laser sind für Jedermann frei erhältlich, lediglich ein Warnhinweis zum Laserschutz muss beiliegen und den Käufer auf die Notwendigkeit eines Laserschutzbeauftragten hinweisen.

Doch wie sieht es in der Veranstaltungspraxis aus? Werden die Sicherheitsbestimmungen flächendeckend eingehalten? Und wie wird man Laserschutzbeauftragter? Häufig verfügen vor allem Amateur-Musiker, Entertainer und DJs nicht über ausreichende Kenntnisse, Erfahrungen und insbesondere das Bewusstsein um die Regelungen und Gefahren von Showlasern. Dies betrifft zum Teil selbst kleinere Rentalfirmen, die Laser im Verleih führen. Laut Branchenkennern stellt gerade diese “Sorglosigkeit” ein „massives Problem“ dar.

Auf der anderen Seite stehen die zahlreich angebotenen LSB-Seminare, deren Inhalte ebenfalls in der BGV B2-Vorschrift aufgelistet, in ihrer Verbindlichkeit jedoch recht undifferenziert formuliert sind. So heißt es dort zwar: “Veranstalter solcher Kurse haben sicherzustellen, dass die nachfolgenden Anforderungen für die vorgesehenen Anwendungen berücksichtigt werden.” Aber auch: “Je nach Anwendungserfordernis können solche Kurse umfassender oder auch sehr speziell ausgerichtet sein.”. Sowie: “Die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme sollte durch eine Prüfung nachgewiesen werden.”

Ein uneinheitliches Bild

Die Folge: Da LSB-Schulungen nicht einheitlich geregelt sind, variieren diese hinsichtlich Umfang (von 1- bis 3-tägig) und Preis (von unter 200 Euro bis über 800 Euro) sehr stark. Noch gravierender: Nur bei etwa der Hälfte der untersuchten Seminarangebote – zum Beispiel des TÜV oder der Berufsgenossenschaft ETEM – entscheidet eine abschließende Prüfung über die Eignung als Laserschutzbeauftragter; der Rest arbeitet lediglich mit Teilnahmescheinen. Letztere finden sich vornehmlich auf Seiten der Hersteller von Lasergeräten, die laut BGV B2 LSB-Seminare anbieten dürfen.

„Klar, die Hersteller wollen sich ihre potenzielle Kundschaft natürlich nicht durch zu hohe Durchfallquoten selbst vergraulen”, so ein Brancheninsider zur möglichen Erklärung dieser auffälligen Diskrepanz. Auf die Frage, warum viele Seminare auf abschließende Prüfungen verzichten, wird von Seiten der Seminaranbieter mehrfach betont, die Teilnehmer seien “voll mit dabei” und es werde mit vielen praktischen Beispielen gearbeitet. Ob dieser hehre Ansatz jedoch ausreicht, sei dahingestellt. Laserschutz-Wissen ohne Gewähr – insbesondere, da uns gegenüber ein Wissensvermittler selbst die Vorschriften der BGV B2 als “schwammig” bezeichnen.

Zusätzlich muss die prinzipielle Frage gestellt werden, ob ein 1-2-tägiges Seminar (ob mit oder ohne Prüfung) ausreicht, um mit jahrelanger Erfahrung im Betrieb von Lasern gleichgestellt zu werden. Schließlich dürfen Laserschutzbeauftragte vom ersten Tag an alleinverantwortlich handeln. Zudem entscheidet nicht nur der sichere Aufbau mit sämtlichen eingehaltenen Abständen über die Sicherheit von Mensch und Material, sondern auch die individuelle Programmierung der Lasershow.

Was soll der TÜV denn machen?

Doch selbst wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen vom Laserschutzbeauftragten am Veranstaltungsort getroffen wurden, müssen Showlaser der Klassen 3-4 vor der ersten Inbetriebnahme bei den entsprechenden Behörden angezeigt werden. Diese können wiederum den TÜV als Gutachter ins Boot holen, der den vor Ort installierten Laser überprüft. Die Krux: Ein gesetzlich vorgeschriebener Zeitrahmen für die Anzeige des Laserbetriebs existiert nicht! Wer will, kann dies noch am Tag der Veranstaltung erledigen, wodurch eine rechtzeitige Überprüfung nur in den seltensten Fällen möglich sein dürfte. Und jede neue Installation desselben Lasers an verschiedenen Orten stellt eine neue Inbetriebnahme dar, da die sicherheitsrelevanten Gegebenheiten maßgeblich vom Ort der Aufstellung abhängen.

Abschließend bleibt zu fragen, wie sich – in Anbetracht der erheblichen Gefahren, die der Betrieb von Lasern mit sich bringt – eine ausreichende Fachkenntnis einheitlich vermitteln und nachweisen lässt. Reichen 1-tägige LSB-Schulungen aus? Wer trägt die vorderste Verantwortung? Braucht es deutlich zwingendere gesetzliche Vorgaben? Und wie wäre es mit “Schockbildern” von durch Laser verursachte Verletzungen auf den Verpackungen? Vielleicht wäre dies zumindest eine wirksame Methode, um das Bewusstsein vieler Anwender für die oft unterschätzten Gefahren von Lasern zu sensibilisieren.

Text: Alexander Cevolani