AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der EventElevator, Aribostraße 41, 83700 Rottach-Egern

§ 1 Werbeauftrag

    1. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „ABG“ genannt) ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Onlinemedien, zum Zwecke der Verbreitung. Der Vertrag wird zwischen der EventElevator GbR (nachfolgend „EventElevator“ genannt) und einem Kunden oder einer Agentur (beide nachfolgend „Kunde“ genannt) abgeschlossen.
    2. Bezüglich des Werbeauftrags gelten ausschließlich die AGB für Online-Werbung sowie die Preisliste von EventElevator, die einen Bestandteil des zwischen EventElevator und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags bilden. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens EventElevator nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. EventElevator schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, einen Vertrag mit dem Kunden grundsätzlich nur auf Grundlage seiner AGB.
    3. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich neben Online-Medien auch auf andere Medien beziehen, gelten, soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, die vorliegenden AGB.
    4. EventElevator ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. EventElevator wird seine Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens einen Monat vorher, über die Änderung unterrichten.

§ 2 Werbemittel

    1. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner) oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunde genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z.B. Link).
    2. Werbemittel, aus deren Gestaltung und Inhalt sich nicht unmittelbar eine Wahrnehmung als solches ergibt, werden von EventElevator ausdrücklich als Werbemittel gekennzeichnet.
    3. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Die Schaltung von Sonderformaten und -werbeformen ist nur nach Rücksprache mit und Zustimmung von EventElevator möglich.

§ 3 Vertragsschluss

    1. Der Vertrag zwischen EventElevator und dem Kunden kommt durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch EventElevator zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die AGB zugrunde. Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden bezogen auf einzelne Werbemittel oder für eine festgelegte Anzahl von Werbemitteln. Zudem können feste Termine für einzelne Schaltungen oder ein entsprechender Laufzeitraum der Werbemittel vereinbart werden.
    2. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender selbst Kunde werden, so muss er von der Werbeagentur vor Vertragsschluss ausdrücklich benannt werden. EventElevator ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
    3. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der durch den EventElevator-Ad-Server ermittelten Werte.
    4. Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

§ 4 Abwicklungsfrist

    1. Sofern zwischen den Parteien kein Zeitraum individuell vereinbart wurde, sind Werbemittel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrags das Recht des Kunden zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln, sofern dies zwischen den Parteien nicht anders vereinbart wurde.

§ 5 Terminverschiebung, Stornierung

    1. Die Verschiebung eines vereinbarten Insertionszeitpunktes ist nur möglich innerhalb einer Frist von zehn Werktagen vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten und der Zustimmung von EventElevator.
    2. Eine Stornierung des Auftrags ist nur möglich bis spätestens zehn Werktage vor dem vereinbarten Erscheinen des Werbemittels. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

§ 6 Nachlasserstattung

    1. Kann ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt werden, die EventElevator nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an EventElevator zu erstatten.
    2. Der Kunde hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, einen Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

§ 7 Bereitstellen der Werbemittel

    1. Der Kunde garantiert, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern. Rechtzeitig ist eine Anlieferung bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn bei animierten Gifs und im Falle des Redirect, bis spätestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn bei allen anderen Formaten.
    2. Die Kosten von EventElevator für eine vom Kunden nach Datenanlieferung gewünschte oder zu vertretende inhaltliche bzw. zeitliche Änderung des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.
    3. Die Pflicht seitens EventElevator zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
    4. EventElevator ist bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels oder bei verspäteter Anlieferung des Werbemittels nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet. Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen rechtzeitig angeliefert, so fordert EventElevator Ersatz an.
    5. EventElevator ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Vorlagen zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels auf den Medien von EventElevator erforderlich oder ratsam ist.

§ 8 Platzierungsangaben

    1. Hat der Kunde keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom Kunden und EventElevator einvernehmlich vorgenommen.
    2. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet EventElevator nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden.

§ 9 Ablehnungsbefugnis

    1. EventElevator behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für EventElevator wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die in dem Werbeauftrag beworbene Ziel-URL gegen einen der oben genannten Ausschlussgründe verstößt.
    2. Die Zurückweisung wird dem Kunden von EventElevator schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, EventElevator eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch EventElevator in Rechnung gestellt werden. Geht dieser Ersatz bzw. die neue Adresse, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Insertionstermins bei EventElevator ein, behält EventElevator den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.
    3. EventElevator ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. EventElevator wird den Kunden über die Sperrung unterrichtet und dieser hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. EventElevator kann dem Kunden anbieten, das Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Kunden nach Nachweis durch EventElevator in Rechnung gestellt werden. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
    4. EventElevator ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel gänzlich zurückzuziehen, wenn der Kunde nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem Kunden keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei EventElevator seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält.

§ 10 Rechtegewährleistung

    1. Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt EventElevator von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird EventElevator von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, EventElevator nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
    2. Der Kunde überträgt EventElevator sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.
    3. Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.

§ 11 Gewährleistung von EventElevator

    1. EventElevator gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
    2. Die Gewährleistung gilt daher nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern oder Online-Diensten) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall der Ad-Server oder der Server des jeweilig zum Einsatz kommenden Content-Management- Systems, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
    3. Dem Kunde ist bekannt, dass es auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zum Ausfall der Server oder des von EventElevator genutzten Ad-Servers kommen kann. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    4. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Kunde Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt EventElevator eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

§ 12 Mängelrüge

    1. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Kunde das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
    2. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.

§ 13 Ausfall oder Verschiebung des Werbeauftrages

    1. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Kunde hiervon informiert. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Kunde informiert, wenn der Werbeauftrag in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Kunde der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen nach entsprechender Information widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Kunden.
    2. Im Fall, dass der Werbeauftrag weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder im Fall, dass der Kunde der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit nicht bereits verbraucht. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 14 Haftung

    1. Schadensersatzansprüche gegenüber EventElevator sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.
    2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EventElevator für jede Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Preises des Werbemittels.
    3. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 15 Preisliste

    1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste (Media-Daten) von EventElevator online. Eine Änderung der Tarife im Einzelfall bleibt vorbehalten. Für von EventElevator bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von EventElevator mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
    2. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
    3. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten von EventElevator zu halten.
    4. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Verflechtung erforderlich. Die von EventElevator gewährte Vergütung für Vermittlung darf durch den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

§ 16 Zahlungsverzug

    1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. EventElevator kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
    2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen EventElevator, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 17. Kündigung

    1. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
    2. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. EventElevator ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Kunde in der Vergangenheit bereits einmal das Werbemittel bzw. die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat, der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Kunde ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot von EventElevator zu rechtswidrigen oder für Dritte belästigenden Zwecken einsetzt.
    3. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann EventElevator mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens EventElevator hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen dem gewährten Rabatt und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf die tatsächlich erfolgte Schaltung des oder der Werbemittel errechnet, an EventElevator zu erstatten.

§ 18 Informationspflichten von EventElevator

    1. Soweit nichts anderes vereinbart, obliegt es EventElevator, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Kunde zum Abruf bereitzuhalten.

§ 19 Datenschutz

    1. Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Der Kunde garantiert die Einhaltung der Privacy Policy von EventElevator, die im Rahmen der Online- Präsenz von EventElevator abrufbar ist.

§ 20 Gerichtsstand und anwendbares Recht

    1. Erfüllungsort ist der Sitz von EventElevator.
    2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von EventElevator. Soweit Ansprüche von EventElevator nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von EventElevator vereinbart.

§ 21 Schlussbestimmungen

    1. Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung per Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgebend.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
    3. Die Regelungen in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preistabellen, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien sowie dem Skonto vor.
    4. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Stand: Januar 2018