Verbände geben der Politik Handlungsempfehlungen

(Foto: © martaposemuckel/Pixabay)

Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft (BDKV, EVVC, FAMAB, ISDV, LIVEKOMM, VPLT) fordern in Kooperation mit dem Aktionsbündnis #AlarmstufeRot weitreichende Anpassungen der im Konjunkturprogramm des Bundesministeriums für Finanzen geregelten Hilfen.

Gemeinsam erarbeiteter Maßnahmenkatalog

Das Hilfsprogramm sei in keiner Weise ausreichend, um dem von den Corona-Infektionsschutzmaßnahmen besonders hart betroffenen Wirtschaftszweig der Veranstalter, Spielstättenbetreiber und Veranstaltungsdienstleister wieder auf die Beine zu helfen. Zahlreiche Unternehmen stehen nach nun bereits über sechs Monaten andauernder Veranstaltungsverbote vor dem wirtschaftlichen Aus und haben keine Perspektive für ihre berufliche Zukunft. 

In einem gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zeigen die Verbände auf, welche Teile des staatlichen Hilfsprogramms optimiert werden müssen, sofern den betroffenen Unternehmen tatsächlich nachhaltig geholfen werden soll. Bereits die Tatsache, dass auch mehrere Wochen nach Inkrafttreten des Programms erst weniger als 5% des zur Verfügung gestellten Hilfsbudgets abgerufen wurden, mache überzeugend deutlich, dass das Programm Schwachstellen hat und die Hilfen für viele Wirtschaftsbereiche nicht passgenau sind. 

Die Kernforderungen der Wirtschaftsverbände bestehen in der Ausweitung des Kreises der antragsberechtigten Unternehmen, der Veränderung der Programmlaufzeit, dem Wegfall der Begrenzung der Förderungshöhe, der Erweiterung des Katalogs förderfähiger Kosten, der Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags und einer Modifikation der Kreditprogramme. 

Förderrichtlinien der EU sind unzureichend

Der Kreis der Unternehmen, die überhaupt von den Programmen profitieren können, ist nach Ansicht der Verbände aufgrund der starren zeitlichen und arithmetischen Eintrittsvoraussetzung deutlich zu klein. Es wird daher gefordert, diese Voraussetzungen deutlich zu flexibilisieren und den tatsächlichen Schadenszenarien anzupassen. 

Die aktuellen Programme haben eine Laufzeit von nur drei Monaten. Es ist vollkommen unrealistisch, dass sich die in der Veranstaltungswirtschaft aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen entstandenen Einnahmeverluste und Schäden innerhalb eines so kurzen Zeitraums signifikant kompensieren ließen. Zwar hat die Regierung bereits die Verlängerung der Programme in Aussicht gestellt. Den Unternehmen müsse allerdings durch die frühzeitige und deutliche Verlängerung der Laufzeiten unverzüglich die unbedingt notwendige Existenzsicherheit gegeben werden. 

Die Inanspruchnahme sämtlicher Hilfsprogramme dürfe aufgrund der Förderrichtlinien der EU noch immer den Betrag von 800.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag sei selbst bei verhältnismäßig kleinen Unternehmen aufgrund der immensen Umsatzeinbrüche und der übermäßig langen Dauer des Schadenszeitraums nicht ausreichend. Die Bundesregierung müsse daher auf EU-Ebene darauf drängen, die – rechtlich bereits vorgesehenen – Möglichkeiten zur Aussetzung dieser Richtlinien zu erwirken. 

Solo-Selbständige bleiben außen vor

Die Möglichkeiten für Unternehmer*innen, Hilfen zu bekommen, werden durch einen engen Katalog förderfähiger Kosten massiv beschränkt. Dem Grunde nach gleiche Aufwendungen werden an einigen Stellen ungleich behandelt (Leasing vs. Finanzierung vs. Mieten). Da sich die Höhe der Überbrückungshilfe an der Höhe der Betriebskosten des Antragsstellers orientiert, könnten Solo-Selbständige die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, da sie überhaupt nur in Ausnahmefällen Betriebskosten haben. Es wird daher gefordert, den Katalog der förderfähigen Kosten tiefgreifend zu überarbeiten und der realen Situation der betroffenen Unternehmer*innen anzupassen. Das System der Grundsicherung ermöglicht es nicht, dass Unternehmen erhalten bleiben oder den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. 

Es wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Ergebnisse des Jahres 2020 und 2019 miteinander zu verrechnen. Diese Variante der finanziellen Hilfe wird von den Verbänden insbesondere mit Blick auf das stets vorgetragene Argument des Missbrauchs sehr begrüßt. Die Verrechnung der in den Vorjahren erzielten Gewinne mit den aktuellen Verlusten ist so nur für Unternehmen interessant, die in den zurückliegenden Jahren auch erfolgreich gewirtschaftet haben. Es wird allerdings gefordert, die Möglichkeiten des Verlustrücktrags auf mindestens 5 Geschäftsjahre auszuweiten. 

Warten auf eine echte Bazooka

Kritik üben die Verbände auch an den aktuellen Voraussetzungen für die Beantragung von Überbrückungskrediten. Die Verbände halten es schon dem Grunde nach für fragwürdig, ob Kredite überhaupt geeignet sind, um den von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen aus der finanziellen Krise zu helfen. Die aktuell vorliegenden Darlehensprogramme sind es aufgrund ihrer Ausgestaltung jedenfalls nur in begrenztem Umfang. Da sich ein Ende der Veranstaltungsverbote nicht absehen lässt, müsse bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass viele Kreditnehmer nicht imstande sein werden, aufgenommene Darlehen in den vorgesehenen Zeiträumen tilgen zu können. Durch die Kombination aus Eigenkapitalverzehr und deutlicher Erhöhung des Fremdkapitals wird mit der branchenweiten Überschuldung der Unternehmen zu rechnen sein. Dass nicht schon längst zahlreiche Unternehmen Insolvenz angemeldet haben, ist allein der aktuellen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu verdanken. Es wird daher gefordert, die Kreditlaufzeiten deutlich zu verlängern, die Kreditzinsen zu senken und die Laufzeiten mit ausreichend tilgungsfreien Zeiträumen auszustatten. Zusätzlich müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass durch die Kreditaufnahme das Rating der betroffenen Unternehmen nicht belastet wird. 

Nachdem die Regierung bereits erste Zeichen für ihren Willen zur Optimierung des aktuellen Programms gesetzt habe, müsse nun schnell eine passgerechte Umsetzung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen erfolgen, sofern ein völliger Zusammenbruch der Veranstaltungswirtschaft abgewendet werden soll. Die gesamte Veranstaltungsbranche steht nach einem nun schon 7 Monate andauernden faktischen Berufsverbot buchstäblich mit dem Rücken zur Wand. Die nächste Bazooka müsse daher tatsächlich eine sein – ansonsten wird die Veranstaltungswirtschaft Deutschlands vollständig und unwiederbringlich implodieren. 

Kurzfassung der Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Konjunkturprogramms (Überbrückungshilfen) 

Antragsberechtigung für Überbrückungshilfen 

Die Fördersumme muss sich prozentual an den vergangenen Jahresumsätzen orientieren. Bestimmte Un-ternehmen, wie zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Gleichzei-tig bedarf es steuerpolitischer Maßnahmen für die Kommunen und Länder, um Unternehmen, die dort Ver-anstaltungsstätten betreiben, zu unterstützen. Grundsätzlich bedarf es einer deutlicheren Differenzierung bei der antragsberechtigten Unternehmensform, so zum Beispiel die Unterscheidung zwischen einem Un-ternehmen und einer Betriebsstätte oder Betrieben innerhalb von verbundenen Unternehmen. 

Berechnungszeitraum / Laufzeit 

Ansprüche müssen über den kulminierten, gemittelten Umsatz im Vergleich der Monate März bis Dezember 2020 gegenüber 2019 berechnet werden. Die Laufzeiten müssen mindestens bis März 2021 verlängert werden. Es braucht mehr zeitliche Flexibilität je nach Infektionsgeschehen, um sicherer planen zu können. 

Förderfähige Kosten 

Anzupassen sind die förderfähigen Kosten: Mietkosten, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen in nachgewiesener und marktüblicher Höhe, Personalaufwendungen, frustrierte Aufwendungen, Kosten für die Beschäftigung von Ausbildern und Ausbilderinnen, Absetzung für Abnutzung, Provisionen bei Künstlervermittlungen, sonstige betriebsbedingte Kosten, für Soloselbstständige / Kleinstunternehmen, Beiträge zur Altersvorsorge, zur Krankenversicherung; für Betriebsunterbrechungs-, Ausfallversicherungen oder Veranstaltungsausfallversicherungen und private Mietkosten. 

Personalkosten 

Es ist eine prozentual deutlich höhere Förderung von Personalkosten erforderlich. 

Maßnahmenbekanntgabe 

Die Staffelung der Bekanntgabe der Maßnahmen und ihrer Zeiträume war bisher nicht hilfreich, um Liquidi-tätshilfen längerfristig zu planen oder zu erhalten. Es bedarf dringend der Revision der Maßnahmen mit Blick auf ihre Effizienz im gesamtwirtschaftlichen Kontext. Es müssen derzeit bestehende Benachteiligun-gen entfallen, die entstehen, wenn Förderungen zeitlich unterschiedlich starten und Anträge dann für Un-ternehmen oft ausgeschlossen sind. 

EU-Beihilfe-Rahmen 

Der EU-Beihilfe-Rahmen sollte statt der bisherigen Höchstgrenzen von 800.000 Euro plus (möglicherweise) 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen mindestens 5 Millionen betragen. 

Ersatz von Umsatzverlusten 

Im Sinne der Gleichbehandlungsgrundsätzen bei der Förderpolitik bittet die Veranstaltungsbranche mit Blick auf die anderen Wirtschaftsbereichen gewährten Förderungen um eine angemessene Kompensation von Umsatzverlusten. 

Prüfende 

Aus Kostengründen können viele kleine Betriebe oder Soloselbständige die Kosten für die Antragsstellung durch Steuerberater nicht aufbringen. Daher sollte das Antragsverfahren grundsätzlich erleichtert werden. 

Weitere Anpassungen in Zusammenhang mit anderen Ministerien 

Anzupassen sind KfW-Kredite, unter anderem bei Laufzeiten, Anforderungen oder Haftungen, Verlängerung der Gutscheinregelung, der steuerliche Verlustrücktrag, die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld, Erweite-rungen beim Arbeit-von-Morgen-Gesetz in Bezug auf Aus- und Fortbildung sowie eine Innovationsförderung der technischen Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft.

► Hier die ausführlichen Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Konjunkturprogramms downloaden