isdv begrüßt MIT‑Beschluss zur Öffnung der privaten Altersvorsorge 

Marcus Pohl (1. Vorsitzender isdv) und Marc Stähly (2. Vorsitzender isdv)

Die Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft, kurz isdv, begrüßt einen Beschluss des Bundesvorstands der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) vom 13. März 2026 zur Reform der privaten Altersvorsorge. Darin bewertet die Mittelstands und Wirtschaftsunion die Reform grundsätzlich positiv, fordert aber ausdrücklich, die staatlich geförderte private Altersvorsorge auch für Selbständige zu öffnen. Die MIT bezeichnet den aktuellen Ausschluss Selbständiger dabei als „nicht begründbare Ungleichbehandlung“.  

Hintergrund ist das Altersvorsorgereformgesetz, das im Bundestag am 26. Februar 2026 in erster Lesung beraten wurde. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Neuordnung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027. Vorgesehen sind unter anderem einfachere Produkte, höhere Renditechancen und ein neues Altersvorsorgedepot.  

MIT fordert Gleichbehandlung von Selbständigen

Im Beschluss des MIT Bundesvorstands heißt es, Selbständige trügen wesentlich zur volkswirtschaftlichen Entwicklung bei und dürften bei der Reform nicht erneut unberücksichtigt bleiben. Gefordert wird deshalb, die staatlich geförderte private Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgereformgesetz für Selbständige zu öffnen. Zudem hält die MIT eine mögliche Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige nur dann für gerechtfertigt, wenn sie zugleich gleichberechtigten Zugang zu staatlich geförderten Vorsorgeprodukten erhalten.  

isdv verweist auf eigene Stellungnahme

Die isdv hatte bereits zuvor in einer eigenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf den Ausschluss Selbständiger hingewiesen. Das Papier trägt vom 11. Februar 2026, verweist auf die Bundestagsdrucksache 21/4088 und wurde am 25. Februar 2026 an den Deutschen Bundestag, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales gerichtet. Darin argumentiert die isdv, dass ein Ausschluss Selbständiger aus dem geplanten Altersvorsorgedepot inhaltlich und prozedural widersprüchlich sei.  

Die Stellungnahme fordert eine zusätzliche flexible und pfändungssichere Altersvorsorgeform für Selbständige. Zugleich begrüßt die isdv die Empfehlung des Bundesrats, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbständige beziehungsweise auf alle erwerbsfähigen Personen auszudehnen, sowie die Bereitschaft der Bundesregierung, dies zu prüfen.  

Marcus Pohl sieht Rückenwind aus der Politik

Marcus Pohl, Vorsitzender der isdv: „Der Beschluss der MIT bestätigt unsere Position vollumfänglich. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und den Gesetzentwurf so anpassen, dass Selbständige endlich gleichberechtigt Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten. Die Unterstützung der MIT erhöht den politischen Druck erheblich.“

Reform mit offener Frage bei der Förderberechtigung

Aus Sicht der isdv gewinnt die Debatte damit zusätzliche politische Relevanz. Während die Bundesregierung die private Altersvorsorge neu aufstellen will, bleibt die Frage, ob Selbständige künftig in die Förderung einbezogen werden, ein zentraler Streitpunkt der Reform. Sowohl die MIT als auch die isdv sprechen sich dafür aus, den Zugang zu den neuen Vorsorgeprodukten nicht auf Angestellte zu beschränken.