Beim Einsatz von Lasern muss gemäß § 5 OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) unter bestimmten Bedingungen ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Die nötigen Kenntnisse, um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, werden im Rahmen der Teilnahme an einem Laserschutzseminar vermittelt. Laserschutzseminar.de bietet 2022 wieder Seminare zum Laserschutzbeauftragten an.
Ob in der Industrie, im Handwerk, für technische Anwendungen, bei Lasershows und Bühnenevents oder in der Kosmetik: Verschiedene Anwendungsbereiche von Lasern erfordern unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen. Der überwiegende Teil des Laserschutzseminars ist inhaltlich jedoch für alle Anwendungsbereiche identisch.
Das Laserschutzseminar behandelt dabei alle wesentlichen Inhalte zur Erlangung der Kenntnis als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV in Verbindung mit den TROS. Eine Urkunde und ein Nachweis im Scheckkartenformat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme am Seminar zum Laserschutzbeauftragten.
Nach der Zwangspause durch die Coronamaßnahmen finden die Schulungen zum Laserschutzbeauftragten wieder wie gewohnt statt – natürlich unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygieneauflagen. Die Fortsetzung der Schulungen ist wichtig, da zum einen die Erfordernis eines Laserschutzbeauftragten beim Einsatz von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 durch die OStrV vorgeschrieben ist (egal für welchen Anwendungszweck der Laser dann verwendet werden soll), und zum anderen auch eine Auffrischung der Kenntnisse alle 5 Jahre in der TROS gefordert wird.
Jetzt sind Online-Laserschutzseminare nach DGUV Grundsatz 303-500 gemäß OStrV und TROS möglich.
Die Plätze sind aufgrund der Hygienevorgaben bzw. der Einschränkungen für die Online-Schulung limitiert, so dass eine rechtzeitige Anmeldung wichtig ist.
Folgende Seminare sind geplant:

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