Leyendecker beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

(Foto: © Marc Mandt)

Die Leyendecker GmbH hat beim Amtsgericht Wuppertal ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht entsprach dem Antrag am 22. Juli 2026. Der Geschäftsbetrieb des Veranstaltungstechnik-Dienstleisters soll während des Verfahrens ohne Einschränkungen weiterlaufen. Geschäftsführung und Sanierungsberater wollen die Eigenverwaltung nutzen, um das Unternehmen an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und wirtschaftlich neu aufzustellen.

Geschäftsbetrieb soll unverändert weiterlaufen

Leyendecker ist seit 1996 am Markt und beschäftigt heute mehr als 130 Mitarbeiter an den Standorten Wuppertal und Berlin. Das inhabergeführte Familienunternehmen bietet technische Dienstleistungen für Veranstaltungen unterschiedlicher Branchen an. 

Für Kunden und Partner soll sich durch das Verfahren zunächst nichts ändern. Bereits zugesagte Projekte sollen mit dem bestehenden Team zu den vereinbarten Terminen umgesetzt werden. Auch neue Aufträge nimmt das Unternehmen weiterhin an. Externes Personal und zusätzliches Material sollen wie bisher projektbezogen angemietet werden. 

„Wir glauben an die Zukunft und dass wir das Unternehmen erfolgreich sanieren können. Unser Geschäftsmodell funktioniert seit fast 30 Jahren, und wir sehen bei Mitbewerbern, dass es auch in schwierigen Zeiten funktionieren kann“, erklären Ingo und Marcus Leyendecker, Geschäftsführer der Leyendecker GmbH. „Deshalb blicken wir mit großer Zuversicht nach vorn. Gemeinsam mit der Kanzlei BBR und der Unternehmensberatung plenovia werden wir das Unternehmen sanieren und wieder auf einen erfolgreichen Weg bringen.“ 

Während des laufenden Verfahrens setzt Leyendecker weiterhin Projekte für verschiedene Kunden um. Dabei sei das Unternehmen auch auf die Unterstützung von externem Personal, Materialvermietern und Kunden angewiesen. 

Marktveränderungen belasten Leyendecker

Als Gründe für die wirtschaftliche Situation nennt Leyendecker die schwache Konjunktur, die Abhängigkeit von Kunden aus der Automobilbranche sowie rückläufige Veranstaltungen in Bereichen wie Messen, Kundenevents und Festivals. 

Im Rahmen der Eigenverwaltung sollen nun unter anderem vorhandene Kapazitäten besser ausgelastet, der Vertrieb weiterentwickelt und die Auftragsbearbeitung optimiert werden. Die Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Betriebsversammlung über das Verfahren und die geplanten nächsten Schritte informiert. 

Die Geschäftsführung bleibt bei einer Eigenverwaltung grundsätzlich im Amt. Bei Leyendecker steuern Ingo und Marcus Leyendecker die Restrukturierung gemeinsam mit Sanierungsberatern von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und der Unternehmensberatung plenovia. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb dauerhaft zu sichern und die wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens zu verbessern.  

„Die Chance eines solchen Verfahrens wollen wir nutzen und sind dankbar, diese Möglichkeit zu haben. Dafür werden wir die nötigen Schritte konsequent gehen, um auch in Zukunft aktiv für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner am Markt da zu sein“, erklären die Geschäftsführer. 

Sanierung mit BBR und plenovia

Die rechtliche Begleitung des Verfahrens übernimmt Philipp Wolters, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte. Für die betriebswirtschaftliche Begleitung ist Florian Dammers, Manager Finance bei plenovia, verantwortlich. 

„In einer Unternehmenskrise geht es vor allem darum, wieder Kontrolle über die eigene Zukunft zu gewinnen. Die Eigenverwaltung eröffnet dafür den notwendigen Handlungsspielraum und schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Sanierung im Interesse des Unternehmens und seiner Gläubiger“, sagt Philipp Wolters, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

Florian Dammers sieht die operative Umsetzung als entscheidenden Bestandteil des weiteren Prozesses: „Die Eigenverwaltung schafft den Rahmen, doch die eigentliche Sanierung entsteht durch konsequente operative Umsetzung. Jetzt gilt es, die wirtschaftlichen Potenziale des Unternehmens gezielt zu nutzen und die Voraussetzungen für dauerhaft profitables Wachstum zu schaffen.“

Frank Schwarzer als vorläufiger Sachwalter

Das Amtsgericht Wuppertal hat Frank Schwarzer von AndresPartner zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er begleitet das Verfahren unabhängig und überwacht die Geschäftsführung im Interesse der Gläubiger. Unterstützt wird Schwarzer unter anderem von Rechtsanwältin Julia Lieberman. Zusätzlich wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. 

„Die Leyendecker GmbH hat die Voraussetzungen für eine geordnete Sanierung in Eigenverwaltung geschaffen. Gemeinsam mit allen Verfahrensbeteiligten gilt es nun, den eingeschlagenen Restrukturierungskurs konsequent voranzutreiben und die eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich umzusetzen“, erklärt Frank Schwarzer, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei AndresPartner.