Im MPK-Beschluss vom 10. August 2021 steht: „Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind.“
Hamburg möchte lockern
Dabei hätte es den Veranstaltungsunternehmen gereicht, einfach nur eine Antwort auf ihre seit Monaten gestellte Frage zu erhalten: „Was muss denn noch passieren, damit bei Veranstaltungen endlich auf Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen verzichtet werden kann?” Stattdessen hat man es bei vagen Mutmaßungen der von Großveranstaltungen ausgehenden Gefahren belassen, eine Teilnehmerobergrenze von 5.000 Personen festgelegt und es im Übrigen den Ländern überlassen, „durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang zu begrenzen, wo dies erforderlich ist”.
Immer wieder haben die Verbände des Forum Veranstaltungswirtschaft in der Vergangenheit der Kanzlerin, den Bundesministerien und den Länderregierungen detailliert dargelegt, dass Veranstaltungsräume infektionsschutzsicher gestaltet werden können. Sie haben „Schnelltestangebote vor Ort“ angeboten. Vor allem mahnten sie gebetsmühlenartig an, dass ihnen endlich eine Perspektive gegeben werde und ihnen mitgeteilt werden müsse, ob es denn überhaupt noch Sinn mache, auf einen Neustart zu hoffen. Seit Januar erlebt die Branche auf diese Frage das sprichwörtliche „Schweigen im Walde“. Einigkeit bestand bei den Ansprechpartnern allerdings, dass Schnelltests keine hinreichende Aussagekraft hätten und die Ansteckungsgefahr bei Veranstaltungen zu groß sei. Alles andere ließe sich derzeit schwer beurteilen, hieß es immer wieder.
Der Wirtschaftszweig, der immer noch verzweifelt nach einem Weg sucht, endlich wieder auch wirtschaftlich tragfähige Veranstaltungen durchführen zu können, bot zwischenzeitlich an, dann eben Veranstaltungen nur mit den 2G – Geimpften und Genesenen – durchzuführen. Schließlich müsse das doch möglich sein – denn mehr als geimpft oder immun zu sein ist doch gar nicht vorstellbar. Jedenfalls die Stadt Hamburg scheint das bereits beeindruckt zu haben: Der Erste Bürgermeister will dort für die 2G den Weg zurück in die Normalität ebnen. Über den Umfang der Lockerungen wird zwar noch debattiert, aber die Marschrichtung ist erfreulich. Es bleibt zu hoffen, dass schnell auch andere Bundesländer diesen Weg gehen.
Natürlich kann für die Branche eine Reduktion lediglich auf die 2G keineswegs eine mittelfristig tragbare Lösung sein. Kein Wirtschaftszweig kann es sich leisten, auf nahezu die Hälfte seiner Klientel zu verzichten. Daher regt die Veranstaltungswirtschaft unter dem Kürzel „2G + PCR“ jetzt an, dass auch Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Einlass in Veranstaltungen ohne Kapazitätsbeschränkungen gewährt werden darf.
Mit Nachdruck fordert das Forum Veranstaltungswirtschaft, dass jedenfalls bei Veranstaltungen mit den „2G“ die nun durch den MPK-Beschluss vom 10. August festgeschriebene Grenzen von 5.000 Teilnehmern fällt. Dafür gäbe es jedenfalls für Geimpfte und Genesene keinerlei Rechtfertigung mehr.
Ein weiteres undifferenziertes Festhalten an Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen müsse, und da sind sich die Verbandsvertreter:innen einig, zwangsläufig dazu führen, dass die Frage, in welchem Umfang Beschränkungen der Grundrechte von Veranstaltern und Veranstaltungsbesuchern auch bei einer Reduktion auf die Besuchergruppen 2G + PCR noch angemessen und damit rechtlich belastbar ist.
Sobald Antworten auf die gestellten Fragen haben, wird sich das Forum Veranstaltungswirtschaft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass jedes Öffnungsszenario tatsächlich bundesweit einheitlich umgesetzt wird. Nur so wird es möglich sein, dass Veranstalter sich nicht weiterhin mit einem Flickenteppich konfrontiert sehen, wie es derzeit der Fall ist