Bis zum 30. Juni 2021 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber:innen normalerweise für ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit zahlen müssen. Bis zum Jahresende 2021 sollen die Beiträge danach nur noch zur Hälfte erstattet werden.
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine Sonderlösung für besonders betroffene Branchen verhandelt. „Unser Vorschlag ist es, dass die Bundesagentur für Arbeit zumindest bis Ende des Jahres 2021 für Arbeitgeber:innen der Veranstaltungswirtschaft die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in voller Höhe erstattet“, sagt Marcus Pohl, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen der Veranstaltungswirtschaft (ISDV). „Hingewiesen haben wir unter anderem auf die verheerenden Auswirkungen für die Unternehmen und ihre Angestellten sowie auf die Entwicklung des Fachkräftemangels in unserer Branche.“
Leider hat das BMAS inzwischen mitgeteilt, dass es bei dem Beschluss bleibe, dass ab 1. Juli 2021 nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werde. Für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft würden jedoch im Falle einer Weiterbildungsmaßnahme die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen. Diese Möglichkeit bestand allerdings schon vor der Anfrage des Forums Veranstaltungswirtschaft. Darüber hinaus verwies das Ministerium auf die Hilfen der Überbrückungshilfe III.
Fehlendes Verständnis für die Veranstaltungswirtschaft
„Aus Sicht des Forums Veranstaltungswirtschaft ist diese Entscheidung verheerend, da sie in der durch die Krise so besonders betroffenen Veranstaltungsbranche zwangsläufig zahlreiche Kündigungen zur Folge haben wird“, sagt Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Bereits der Verweis auf die Überbrückungshilfe III zeigt, dass die unvergleichliche Notlage unseres Wirtschaftszweigs und der von ihm abhängigen Arbeitnehmer:innen immer noch nicht hinreichend deutlich zu sein scheint. Im Übrigen wird verkannt, dass die Überbrückungshilfe III nur bis zum Juni 2021 läuft.“
Sonderlösungen für Sicherung von Arbeitsplätzen
„Zwar wird in der öffentlichen Diskussion gerade intensiv über eine Öffnungsstrategie verhandelt“, sagt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (VPLT). „Sie betrifft aktuell jedoch vor allem Branchen wie den Einzelhandel. Auch mit einem schrittweisen Wiederanlauf werden wir aufgrund der langen Vorlaufzeiten und den Kapazitätseinschränkungen vor allem bei größeren Veranstaltungen in 2021 in vielen Bereichen noch nicht wirtschaftlich arbeiten können. Die Belastung für die Veranstaltungs-wirtschaft wird weiterhin enorm hoch bleiben. Nach wie vor gilt daher unsere Forderung nach einem großen Sonderprogramm für die Veranstaltungswirtschaft.“
„Eine solche spezifische Sonderlösung ist darüber hinaus nun auch im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge möglich“, ergänzt Axel Ballreich, erster Vorsitzender der LIVEKOMM, der Verband der Musikspielstätten in Deutschland. „Ihre volle Erstattung, die für unsere Veran-staltungsbranche zumindest bis Ende des Jahres 2021 weiterläuft, wäre ein wichtiges Signal und eine sinnvolle finanzielle Unterstützung. Wir benötigen diese Maßnahmen dringend zum Überleben der Unternehmen und für das Sichern von Tausenden Arbeitsplätzen im sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands.“