TÜV Rheinland veranstaltet Weiterbildung Ordnungsdienstleiter für Großveranstaltungen

Veranstaltungsbezogenes Fachwissen für Ordnungsdienstleiter nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.

Die MVStättVO legt in §43 (3) fest, dass ein nach einem Sicherheitskonzept erforderlicher Ordnungsdienst unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen muss. Die Leitung von Sicherheits- u. Veranstaltungsordnungsdiensten auf Großveranstaltungen erfordert Sachkunde u. Fachwissen, das über die Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung nach §34a GewO hinausgeht.

Nutzen

  • Teilnehmer erhalten Informationen zu Verantwortlichkeiten und Haftungsabgrenzungen für das gesamten Leitungspersonal sowie zur Aufbau- und Ablauforganisation von Großveranstaltungen.
  • Teilnehmer erfahren was ein Sicherheitskonzept einer Veranstaltung als „Betriebsvorschrift“ bedeutet und erhalten Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung eines Sicherheitskonzepts.
  • Teilnehmer erhalten Informationen zu Standard-Positionen von Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienst auf Großveranstaltungen und deren Aufgaben im Regel- und Notfallbetrieb.
  • Teilnehmer wissen welche Standard-Maßnahmen und Hilfsmittel bei Sicherheitskonzepten, Räumungskonzepten und im Krisenmanagement umgesetzt werden.
  • Teilnehmer wissen was Crowd-Management bedeutet und können dieses bis zum Crowd-Monitoring und den Möglichkeiten der Beeinflussung großer Menschenmengen umsetzen.
  • Teilnehmer kennen Mittel und Methoden zur Einsatzvorbereitung und zur Aktivierung der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter vor Ort.
  • Teilnehmer lernen Aufbau und Organisation der Polizeiarbeit auf Großveranstaltungen kennen sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit.
  • Teilnehmer kennen die Erfolgsfaktoren für den Aufbau und die Ausstattung der Notfall- und Krisenorganisation des Veranstalters und die Zusammenarbeit mit den Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben (BOS).

Zielgruppe

Inhaber und Führungskräfte von Bewachungs-, Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienstunternehmen sowie Mitarbeiter, die zukünftig Führungsaufgaben auf Großveranstaltungen übernehmen sollen/wollen.

Termine

  • 11. November 2020: Berlin (4 Tage)
  • 16. März 2020: Stuttgart (4 Tage)
  • 20. April 2020: Hamburg (4 Tage)
  • 21. September 2020: Köln (4 Tage)

Voraussetzungen 

Teilnehmer verfügen mindestens über einen Nachweis einer Unterrichtung nach § 34a GewO.