Veranstaltungsbezogenes Fachwissen für Ordnungsdienstleiter nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Die MVStättVO legt in §43 (3) fest, dass ein nach einem Sicherheitskonzept erforderlicher Ordnungsdienst unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen muss. Die Leitung von Sicherheits- u. Veranstaltungsordnungsdiensten auf Großveranstaltungen erfordert Sachkunde u. Fachwissen, das über die Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung nach §34a GewO hinausgeht.
Nutzen
- Teilnehmer erhalten Informationen zu Verantwortlichkeiten und Haftungsabgrenzungen für das gesamten Leitungspersonal sowie zur Aufbau- und Ablauforganisation von Großveranstaltungen.
- Teilnehmer erfahren was ein Sicherheitskonzept einer Veranstaltung als „Betriebsvorschrift“ bedeutet und erhalten Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung eines Sicherheitskonzepts.
- Teilnehmer erhalten Informationen zu Standard-Positionen von Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienst auf Großveranstaltungen und deren Aufgaben im Regel- und Notfallbetrieb.
- Teilnehmer wissen welche Standard-Maßnahmen und Hilfsmittel bei Sicherheitskonzepten, Räumungskonzepten und im Krisenmanagement umgesetzt werden.
- Teilnehmer wissen was Crowd-Management bedeutet und können dieses bis zum Crowd-Monitoring und den Möglichkeiten der Beeinflussung großer Menschenmengen umsetzen.
- Teilnehmer kennen Mittel und Methoden zur Einsatzvorbereitung und zur Aktivierung der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter vor Ort.
- Teilnehmer lernen Aufbau und Organisation der Polizeiarbeit auf Großveranstaltungen kennen sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit.
- Teilnehmer kennen die Erfolgsfaktoren für den Aufbau und die Ausstattung der Notfall- und Krisenorganisation des Veranstalters und die Zusammenarbeit mit den Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben (BOS).
Zielgruppe
Inhaber und Führungskräfte von Bewachungs-, Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienstunternehmen sowie Mitarbeiter, die zukünftig Führungsaufgaben auf Großveranstaltungen übernehmen sollen/wollen.
Termine
- 11. November 2020: Berlin (4 Tage)
- 16. März 2020: Stuttgart (4 Tage)
- 20. April 2020: Hamburg (4 Tage)
- 21. September 2020: Köln (4 Tage)
Voraussetzungen
Teilnehmer verfügen mindestens über einen Nachweis einer Unterrichtung nach § 34a GewO.