ARRI lässt Schutzrechte auf klassische Lichteffektfunktionalitäten prüfen

Ivo Ivanovski, General Manager Business Unit Lighting ARRI

Aktuell sehen sich mehrere Hersteller verschiedener Beleuchtungsprodukte, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich am Markt etabliert sind und über klassische Lichteffektfunktionalitäten verfügen, einer behaupteten Verletzung von erteilten US-Patenten ausgesetzt, die auf derartige, seit Jahrzehnten bekannte Funktionalitäten Schutz beanspruchen.

IPR-Verfahren eingeleitet

ARRIs Einschätzung nach wurden diese Patente zu Unrecht erteilt, da die beanspruchten technischen Lösungen nicht neu sind, sondern zum Zeitpunkt der Beantragung bereits bekannt und weit verbreitet im Einsatz waren. Deswegen ist ARRI der Ansicht, dass diese Patente nicht rechtsbeständig sind. Um Kunden auch weiterhin die gewohnten Funktionalitäten bieten zu können, sieht ARRI sich nun veranlasst, gegen die bereits erteilten US-Patente sogenannte IPR (Inter Partes Review)-Verfahren einzuleiten, um die Rechtsbeständigkeit durch das US-Patentamt prüfen zu lassen.

„Gegen Schutzrechte, die für sich selbst keine Innovation schützen, aber vorhandene technische Möglichkeiten limitieren, müssen wir uns – auch zum Schutz unserer Kunden und der gesamten Industrie – zur Wehr setzen“, erklärt Ivo Ivanovski, General Manager Business Unit Lighting ARRI.

Als weltweit tätiges Filmtechnikunternehmen mit mehr als 100-jähriger Geschichte legt ARRI seit Anbeginn großen Wert auf den Austausch mit Kreativen und fühlt sich der Industrie verpflichtet, Innovationen im fairen Wettbewerb zur Verfügung zu stellen.